Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 23 | Insolvenzverwalter: Freiberufliche Tätigkeit, sonstige selbständige Tätigkeit oder gewerbliche Tätigkeit

Handelt es sich bei der Tätigkeit als Insolvenzverwalter um eine gewerbliche Tätigkeit oder liegt eine freiberufliche Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG oder eine sonstige selbständige Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG vor? Verstößt die unterschiedliche Behandlung der Hinzuziehung Dritter bei Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit einerseits und Einkünften aus sonstiger selbständiger Tätigkeit andererseits gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes?

Um die steuerliche Einordnung der Tätigkeit eines Insolvenzverwalters geht es im nächsten Verfahren, das beim BFH neu anhängig ist. Das Finanzgericht Köln kam bei einem Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer zu dem Ergebnis: Im Hinblick auf die Tätigkeit als Insolvenzverwalter liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor.

Ein Insolvenzverwalter erzielt keine freiberuflichen Einkünfte. Das stand für die Kölner Richter fest. Sie ließen allerdings offen: Handelt es sich bei dem neuen eigenständigen Berufsbild des Insolvenzverwalters überhaupt um Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit? Nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG zählen hierzu bekanntlich vermögensverwaltende Tätigkeiten. Zum Beispiel Vergütungen für die Vollstreckung von Testamenten, für Vermögensverwaltun...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

Steuern mobil