Arbeitshilfe Mai 2009

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 50c EStG - Mustereinspruch

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Ist die Anwendung der durch das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom in das Einkommensteuergesetz eingefügten Vorschrift des § 50c Abs. 11 EStG (Versagung einer ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung) für Anteile, deren Erwerb bereits im Jahr 1996 stattgefunden hat, wegen des verfassungsrechtlich gebotenen Rückwirkungsverbots ausgeschlossen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB ZAAAD-20685