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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - VI 247/2006

Gesetze: EStG § 16, EStG § 34

Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Mutterpersonengesellschaft sind nicht tarifbegünstigt, wenn unmittelbar vor der Anteilsveräußerung eine Tochterpersonengesellschaft steuerneutral übertragen wurde

Leitsatz

Der Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist nicht nach § 34 EStG (1998) tarifbegünstigt, wenn aufgrund einheitlicher Planung und in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung wesentliche Betriebsgrundlagen der Personengesellschaft ohne Aufdeckung sämtlicher stillen Reserven aus dem Betriebsvermögen der Gesellschaft ausgeschieden sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2010 S. 273 Nr. 5
RAAAD-19672

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 20.03.2008 - VI 247/2006

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