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FG Köln Urteil v. - 15 K 3336/08 EFG 2009 S. 822 Nr. 11

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 2 EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 5 EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 1

Doppelte Haushaltsführung:

Neubegründung der doppelten Haushaltsführung bei Unterbrechung der Auswärtstätigkeit

Leitsatz

1) Eine doppelte Haushaltsführung wird nicht nur dann neu begründet, wenn aufgrund der Aufnahme einer neuen Auswärtstätigkeit erstmals eine Wohnung am Beschäftigungsort bewohnt wird, sondern auch dann, wenn die doppelte Haushaltsführung längere Zeit unterbrochen worden ist und wieder am selben Ort begründet wird.

2) Dabei ist es unbeachtlich, dass der Steuerpflichtige wusste, dass er wieder im selben Tätigkeitsort eingesetzt sein wird, wenn es wirtschaftlich geboten und sinnvoll war, die bisherige doppelte Haushaltsführung zu beenden

3) Die Beendigung der bisherigen doppelten Haushaltsführung durch tatsächliche Aufgabe der Wohnung ist wirtschaftlich sinnvoll, wenn die Unterbrechung 10 Monate dauern soll.

4) Dieses gilt auch, wenn der Steuerpflichtige die in seinem Eigentum stehende Wohnung während der Dauer von 10 Monaten nicht verkauft oder vermietet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2010 S. 8 Nr. 15
EFG 2009 S. 822 Nr. 11
EStB 2009 S. 403 Nr. 11
KÖSDI 2009 S. 16553 Nr. 7
NWB-Eilnachricht Nr. 19/2009 S. 1397
YAAAD-19622

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FG Köln, Urteil v. 11.12.2008 - 15 K 3336/08

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