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BMF 12.03.2009 IV C 5 -S 2334/08/10010, KSR 4/2009 S. 12

Überlassung von Dienstwagen in „Park & Ride”-Fällen

Das BMF hat das NWB QAAAD-00230 mit einem Nichtanwendungserlass belegt. Das BMF verweist auf die Ausführungen im Schreiben v. - S 2334, BStBl 2008 I S. 961 NWB JAAAC-94588, die entsprechend gelten. Der BFH hatte für den Fall, dass dem Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen wird, Folgendes entschieden: Ein Zuschlag nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG (0,03-%-Regelung) sei nur vorzunehmen, wenn der Arbeitnehmer den Dienstwagen tatsächlich für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutze. Für eine solche Nutzung bestehe ein Anscheinsbeweis, den der Arbeitnehmer durch die Vorlage einer auf seinen Namen ausgestellten Jahres-Bahnfahrkarte entkräften könne. Mit der Entkräftung des Anscheinsbeweises sei der Sachverhalt zur Ermittlung des Zuschlags im Hinblick auf Art und Umfang der Nutzung des Diens...

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