FamFG § 305

Buch 3: Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen

Abschnitt 1: Verfahren in Betreuungssachen

§ 305 Beschwerde des Untergebrachten

Ist der Betroffene untergebracht, kann er Beschwerde auch bei dem Amtsgericht einlegen, in dessen Bezirk er untergebracht ist.

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ZAAAD-15579