FamFG § 173

Buch 2: Verfahren in Familiensachen

Abschnitt 4: Verfahren in Abstammungssachen

§ 173 Vertretung eines Kindes durch einen Beistand

Wird das Kind durch das Jugendamt als Beistand vertreten, ist die Vertretung durch den sorgeberechtigten Elternteil ausgeschlossen.

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ZAAAD-15579