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BGH 05.02.2009 IX ZR 18/07, NWB 13/2009 S. 912

Haftungsrecht | Vertrag mit Anwalt einer gemischten Sozietät

Kommt der Vertrag über eine Rechtsberatung wegen der Beschränkungen des Rechtsberatungsgesetzes allein mit dem einer gemischten Sozietät angehörenden Rechtsanwalt zustande, wird auch nach Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Änderung der Rechtsprechung 2001) ein durch die frühere Beratung ausgelöster [i]BGH, Urteil v. 26. 6. 2008 - IX ZR 145/05 NWB AAAAC-85240 Folgeauftrag nur mit diesem Anwalt geschlossen, sofern er nicht erkennbar zum Ausdruck bringt, nunmehr namens der Sozietät zu handeln. Dafür führt der BGH Gründe des Vertrauensschutzes sowie das Zusammenspiel von Primär- und Sekundärhaftung an. Bei einer Sozietät von Berufsangehörigen unterschiedlicher Fachrichtung kommt der Beratungsvertrag außerdem nur mit denjenigen Sozien zustande, die auf dem zu bearbeitenden R...

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