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Lexikon Lohnbüro 2024 vom

Betriebsveranstaltungen

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker
Neues auf einen Blick:

Da das sog. Wachstumschancengesetz im Dezember 2023 nicht mehr vom Gesetzgeber beschlossen worden ist, beträgt der Freibetrag für Betriebsveranstaltung auch im Jahr 2024 bis auf weiteres 110 € für bis zu zwei Veranstaltungen jährlich.

1. Allgemeines

Die Besteuerung von geldwerten Vorteilen, die ein Arbeitgeber anlässlich von Betriebsveranstaltungen gewährt, ist seit 2015 gesetzlich geregelt (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG). Die Finanzverwaltung hat hierzu ein Anwendungsschreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen bekannt gegeben ( BStBl. I S. 832).

Zuwendungen anlässlich von Betriebsveranstaltungen führen nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, soweit die Aufwendungen je teilnehmenden Arbeitnehmer 110 € (= Freibetrag) nicht übersteigen. Die frühere Freigrenze ist in unveränderter Höhe in einen Freibetrag umgewandelt worden. Die gesetzliche Regelung erfasst Zuwendungen des Arbeitgebers an seine aktiven Arbeitnehmer, seine ehemaligen Arbeitnehmer sowie Praktikanten, Referendare und ähnliche Personen sowie Begleitpersonen dieser Personengruppen. Aus Vereinfachungsgründen wird es von der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn auch Lei...

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