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Lexikon Lohnbüro 2024 vom

Abwälzung der Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Eine Abwälzung der Pauschalsteuer ist grundsätzlich bei allen steuerlichen Pauschalierungsfällen (§§ 40, 40a und 40b EStG) möglich, da die in § 40 Abs. 3 Satz 2 EStG enthaltene Regelung durch entsprechende Verweisungen auch für Pauschalierungen nach § 40a oder § 40b EStG gilt (vgl. § 40a Abs. 5 und § 40b Abs. 5 EStG). Das bedeutet, dass auch die 2 %ige Pauschalsteuer für sog. Minijobs auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden kann (vgl. die Erläuterungen beim Stichwort „Pauschalierung der Lohnsteuer bei Aushilfskräften und Teilzeitbeschäftigten“ unter Nr. 2 Buchstabe j).

Die Abwälzung der pauschalen Lohnsteuer auf den Arbeitnehmer ist ein arbeitsrechtlicher Vorgang, durch den die Pauschalierung als solche nicht unzulässig wird. Allerdings ist § 40 Abs. 3 Satz 2 EStG zu beachten, der besagt, dass die auf den Arbeitnehmer abgewälzte pauschale Lohnsteuer als zugeflossener Arbeitslohn gilt und die Bemessungsgrundlage nicht mindern darf. Wie sich eine steuerlich unzulässige Kürzung der Bemessungsgrundlage bei einer Abwälzung der Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer rechnerisch darstellt, soll an einem Beispiel verdeutlicht werden:

Beispiel A

Der Arbeitnehmer erhält eine Erholungsbeihilfe von 156 € und übernimmt im Innenverhältnis die hierauf entfallende pausc...

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