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NWB Nr. 12 vom Seite 838

Übertragung von Grundbesitz an Verwandte der Steuerklassen II und III

Überlegungen zur Steuerminderung oder Steuervermeidung

Reinhard Stöckel

Die Vorschriften im Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts sehen für Geschwister, Nichten und Neffen (Steuerklasse II) und entfernte Verwandte und Lebensgefährten (Steuerklasse III) drastische Erhöhungen der Steuersätze vor. Zahlen sie die Zeche und sichern das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen von rd. 4 Mrd. €? Die nachstehenden Überlegungen zeigen Wege zur Minderung der Steuern bzw. zur völligen Steuervermeidung bei der Übertragung von Grundbesitz auf.

I. Neuregelung der Erbschaft-/Schenkungsteuer

1. Neue Bewertungsregeln für Grundbesitz

[i]Bewertungsziel bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer: einheitliche Orientierung am gemeinen WertDas (BStBl 2007 II S. 192), festgestellt, dass das damalige Erbschaftsteuergesetz in Verbindung mit den entsprechenden Regelungen des Bewertungsgesetzes den Anforderungen des Gleichheitsgrundsatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG nicht genügt. Das BVerfG hat deshalb auf Bewertungsebene die einheitliche Orientierung am gemeinen Wert (Verkehrswert) als maßgebliches Bewertungsziel vorgegeben. Das Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts ist diesen Vorgaben gefolgt, d. h. unentgeltlich erworbenes Vermögen ist der Besteuerung mit dem Verkehrswert bzw. im ...

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