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LAG Schleswig-Holstein Urteil v. - 5 Sa 279/04

Gesetze: KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; ZPO § 286 Abs. 1 S. 1; ZPO § 398 Abs. 1; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 242

Leitsatz

Eine Abmahnung enthält grundsätzlich einen Kündigungsverzicht bezogen auf das in der Abmahnung gerügte Fehlverhalten. Dies gilt ausnahmsweise nicht, wenn der Abmahnung nach dem Empfängerhorizont zu entnehmen ist, dass sich der Kündigungsberechtigte das Recht zur Kündigung wegen des gerügten Fehlverhaltens unter bestimmten Voraussetzungen doch noch vorbehält.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2005 S. 340 Nr. 6
AAAAD-13026

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LAG Schleswig-Holstein, Urteil v. 19.10.2004 - 5 Sa 279/04

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