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Lexikon Altersversorgung 2023 vom

Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG)

Christian Urbitsch und Ralf Fath

Mit dem Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensergänzungsgesetz – AVmEG) vom (BGBl. I S. 403), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1598), soll die Stabilität der Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung durch eine schrittweise Absenkung des Rentenniveaus erreicht werden. Damit soll der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Jahr 2030 auf höchstens 22 % begrenzt werden. Um das bisherige Versorgungsniveau im Alter dennoch zu erreichen, ist eine zusätzliche Altersvorsorge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung oder durch private Eigenvorsorge auf freiwilliger Basis erforderlich. Die Einführung einer solchen staatlich geförderten, zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge (Riester-Rente) wird mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) geregelt. Das AVmEG, dass das AVmG ergänzen soll, ist allerdings schon vor dem AVmG verabschiedet worden.

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