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Abtretung
Bei einer Abtretung stehen Rechte und Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag einem Dritten zu. Während ein Bezugsrecht nur den Anspruch auf Auszahlung der Versicherungsleistung umfasst, beinhaltet die Abtretung weitere Gestaltungsrechte, z. B. die Versicherung zu kündigen. Der Versicherungsnehmer ist dabei verpflichtet, die Beiträge weiterhin zu entrichten.
Eine Zustimmung des Versicherungsunternehmens zur Abtretung ist nicht erforderlich. Die Abtretung wird gegenüber dem Versicherungsunternehmen allerdings erst dann wirksam, wenn sie dem Versicherer schriftlich zugegangen ist.