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NWB Nr. 7 vom Seite 444

Geschäftsstand beim BFH zum 1. 1. 2009

[i]Durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt acht MonateNachdem die Verfahrenseingänge beim BFH seit 2004 stetig gesunken sind, liegen sie im Berichtsjahr 2008 mit 3.394 erstmals wieder über dem Vorjahresniveau (3.301). Die Steigerung sei im Wesentlichen auf eine Zunahme bei den Nichtzulassungsbeschwerden zurückzuführen. Die Eingänge bei den Revisionen entsprächen in etwa denen des Vorjahres. Nicht bestätigt habe sich der im Hinblick auf die Rechtsprechung des BVerfG erwartete Zuwachs bei den Anhörungsrügen (119 Eingänge in 2008 gegenüber 120 Eingängen in 2007). Die durchschnittliche Verfahrensdauer (bezogen auf sämtliche Verfahren) konnte gegenüber 2007 um einen Monat auf nunmehr acht Monate gesenkt werden. Revisionen mit Sachentscheidung konnten im Durchschnitt in 20 Monaten, Revisionen ohne Sachentscheidung in neun Monaten erledigt werden. Die Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerden hat durchschnittlich sieben Monate beansprucht. Der Prozentsatz der zugunsten der Steuerpflichtigen getroffenen Entscheidungen beträgt 17,8 %. Bei den Revisionen liegt der Anteil bei 43 %, bei den Nichtzulassungsbeschwerden sind es 12 %.

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