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NWB Nr. 6 vom Seite 358

Gesetzentwurf zu Deals in Strafverfahren

[i]Gesetzliche Regelung zu Verständigungen („Deals”) für mehr Transparenz und einheitliche AnwendungFür Prozessabsprachen in Strafverfahren soll es künftig gesetzliche Regeln geben. Das Bundeskabinett hat am einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Voraussetzungen, der zulässige Inhalt, das Verfahren und die Folgen einer solchen „Verständigung” geregelt werden. Die Änderung der Strafprozessordnung soll die Verständigung transparenter machen und eine gleichmäßige Rechtsanwendung durch alle Gerichte ermöglichen. Das Gesetz soll noch vor den Wahlen im Herbst 2009 im Bundestag beschlossen werden; die Zustimmung des Bundesrats ist nicht nötig.

[i]Verständigungen verfahrensökonomisch; Vorteile für die Beteiligten, vor allem bei Wirtschaftsdelikten, aber auch bei klassischer KriminalitätAbsprachen spielen in der Strafjustiz teilweise eine erhebliche Rolle, sowohl als Deal zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung, als auch unter Einbeziehung des Gerichts. Im letzteren Fall kann der Strafrahmen für das Vergehen konkret oder mit einer Obergrenze („nicht mehr als … Monate Freiheitsstrafe”) ausgehandelt werden. Insbesondere in komplexen Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren gehört dies zum gerichtlichen Alltag. Hier ist der Justiz der Nachweis einer konkreten Tat oder Schuld des Angeklagten oft nur mit einem Aufwand möglich, der den Rahmen der Verhandlung sprengen und die Ressourcen der Behörden überforde...

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