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FG Köln Urteil v. - 1 K 4110/04 EFG 2009 S. 259 Nr. 4

Gesetze: EStG § 16 Abs. 3, EStG § 18 Abs. 3, EGV Art. 43, EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1

Einkommensteuer:

Keine Betriebsaufgabe durch Wohnsitzverlegung nach Belgien

Leitsatz

1) Es liegt keine Betriebsaufgabe vor, wenn ein selbständig tätiger Erfinder sein Einzelunternehmen nach Verlegung seines Wohnsitzes nach Belgien von Belgien unverändert weiterführt.

2) Die Annahme einer Betriebsaufgabe mit Sofortbesteuerung ist vor dem Hintergrund, dass im reinen Inlandsfall eine Besteuerung nicht erfolgt wäre, nicht mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar.

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 419 Nr. 7
EFG 2009 S. 259 Nr. 4
EStB 2009 S. 140 Nr. 4
IStR 2008 S. 855 Nr. 23
IWB-KN Nr. 74/2009 (Betriebsaufgabe durch Wohnsitzverlegung ins Ausland)
KÖSDI 2009 S. 16431 Nr. 4
QAAAD-01108

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FG Köln, Urteil v. 18.03.2008 - 1 K 4110/04

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