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FG Köln Urteil v. - 12 K 1173/04 EFG 2009 S. 117 Nr. 2

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1, EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, KStG § 8 Abs. 3, SGB VI § 1 Satz 1 Nr. 1, SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 1, SGB XI § 2 Abs. 1, SGB III § 24 Abs. 1, SGB V § 257 Abs. 1, EStG § 3 Nr. 62 Satz 1

Lohnsteuer

Lohnsteuer für zu Unrecht geleistete Zuschüsse zur Krankenversicherung des Gesellschafter-Geschäftsführers

Leitsatz

Wird im Nachhinein festgestellt, dass - wegen fehlender Versicherungspflicht - für die Vergangenheit zu Unrecht Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung eines Gesellschafter-Geschäftsführers geleistet wurden, stellen diese Zuschüsse steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.

Diese Beurteilung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Kapitalgesellschaft einen möglichen Anspruch auf Rückzahlung der Zuschüsse gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer nicht geltend macht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 117 Nr. 2
MAAAD-01105

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FG Köln, Urteil v. 20.08.2008 - 12 K 1173/04

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