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BBK Nr. 24 vom Seite 1325 Fach 30 Seite 2006

Die neue Thesaurierungsbegünstigung bei Personenunternehmen

Christoph Kleine-Rosenstein

Ab dem Veranlagungszeitraum 2008 besteht bei den durch Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG) ermittelten Gewinneinkünften (§§ 13, 15, 18 EStG) die antragsgebundene Möglichkeit, für den nicht entnommenen Gewinn die Tarifbegünstigung nach § 34a EStG (Steuersatz 28,25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag) in Anspruch zu nehmen. Im Folgenden soll die grundlegende Systematik der neuen Rechtsnorm verdeutlicht werden.

I. Sachverhalt und Aufgabe

Kaufmann Schlau ist als Kommanditist zu 100 % am Gewinn und Vermögen der Schlau GmbH & Co. KG beteiligt. Komplementärin ist die nicht vermögensbeteiligte Schlau GmbH, deren Geschäftsanteile komplett von Schlau gehalten werden. Sitz der Gesellschaft ist S-Stadt (Gewerbesteuerhebesatz 400 %). Schlau unterliegt regelmäßig einem persönlichen Spitzensteuersatz von 45 %. Zum zeigt die Passivseite der vorläufigen Steuerbilanz folgende Zahlen auf (der Gewerbesteueraufwand ist bisher noch nicht berücksichtigt):


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Passiva
Vorspalte
Bilanz
Kapital Schlau
50.000 €
Entnahmen
- 200.000 €
Einlagen
+ 300.000 €
Jahresüberschuss lt. GuV 20...

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