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BGH 02.12.2008 1 StR 416/08, NWB 50/2008 S. 394

Steuerstrafrecht | Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

Steuerhinterziehung in Millionenhöhe soll stets mit Gefängnis bestraft werden; bei über 100 000 € sollen Freiheitsstrafen verhängt werden, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt werden können (). In einer Grundsatzentscheidung hat der BGH erstmals Leitlinien zur Strafzumessung bei Steuerstraftaten aufgestellt. Danach bestimmt die Höhe des Hinterziehungsbetrags maßgeblich die Höhe der Strafe. Bis 50 000 € hinterzogener Steuer ist im Regelfall eine Geldstrafe angemessen, bei über 100 000 € nur im Einzelfall. Bei Hinterziehungsbeträgen in Millionenhöhe ist tatsächliche Haft angezeigt; eine aussetzungsfähige Freiheitsstrafe kommt dort nur noch bei Vorliegen besonders wichtiger Milderungsgründe in Betracht. Bei Millionenbeträgen wird im Normalfall auch eine...

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