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Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit; Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht unter Berücksichtigung der Änderungen aufgrund des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
Durch das Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit vom (BGBI. 2000 I S. 2) wurden rückwirkend zum Vorschläge der von der Regierungskoalition eingesetzten Kommission „Scheinselbständigkeit” umgesetzt. Die Kommission hatte den Auftrag, auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme Vorschläge zur Lösung der aufgrund der Neuregelungen zur genaueren Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbständigkeit sowie zur Einbeziehung weiterer Selbständiger in den Schutz der Rentenversicherung (Art. 3 und 4 des Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte vom , BGBI I S. 3843) aufgetretenen Probleme zu erarbeiten. Diese lagen nicht zuletzt darin begründet, dass die Vermutungsregelung des § 7 Abs. 4 SGB IV a. F. zum Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses missverstanden wurde.
Diese Missverständnisse hatten die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung bereits veranlasst, mit ihrem gemeinsamen Rundschreiben vom in der Fassung vom darauf hinzuweisen, dass die Neuregelung nicht aus Selbständigen Arbeitnehmer machen, sondern erreichen sollte, dass in Abgrenzung zu einer selbständigen Tätigkeit die abhängig ...