Wolfgang Neyer

Der Mantelkauf

1. Aufl. 2008

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55901-3
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-58901-0

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Der Mantelkauf (1. Auflage)

B. § 8c KStG: Die Neuregelung ab 2008

Nachfolgend soll die Neuregelung des § 8c KStG im Einzelnen dargestellt und analysiert werden. Die Erläuterungen werden anhand von Beispielen verdeutlicht; dabei trägt die Gesellschaft, um deren nicht genutzte Verluste es geht, die Bezeichnung V-GmbH.

I. Der Wortlaut

§ 8c KStG hat den folgenden Wortlaut:

„Werden innerhalb von fünf Jahren mittelbar oder unmittelbar mehr als 25 Prozent des gezeichneten Kapitals, der Mitgliedschaftsrechte, Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte an einer Körperschaft an einen Erwerber oder diesem nahe stehende Personen übertragen oder liegt ein vergleichbarer Sachverhalt vor (schädlicher Beteiligungserwerb), sind insoweit die bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht ausgeglichenen oder abgezogenen negativen Einkünfte (nicht genutzte Verluste) nicht mehr abziehbar. Unabhängig von Satz 1 sind bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht genutzte Verluste vollständig nicht mehr abziehbar, wenn innerhalb von fünf Jahren mittelbar oder unmittelbar mehr als 50 Prozent des gezeichneten Kapitals, der Mitgliedschaftsrechte, Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte an einer Körperschaft a...