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IWB 21/2008 S. 1344

Ungarn | Gesetzesvorlage über Veränderungen der Körperschaft- und Einkommensteuer im Jahre 2009

Laut einer Gesetzesvorlage erhöht sich im Jahre 2009 in Bezug auf Privatpersonen die unterste Einkommensgrenze für den 18%igen Einkommensteuersatz von 1,7 Mio HUF auf 2 Mio HUF. Die für darüber liegende Einkommen zu zahlende Sondersteuer von 4 % bleibt. Die Körperschaftsteuer erhöht sich von 16 % auf 18 %, dafür wird aber die Sondersteuer für Unternehmen abgeschafft.

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