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NWB 45/2008 S. 361

Bankrecht | Kommission genehmigt Finanzmarktstabilisierungsgesetz

Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarkts (Finanzmarktstabilisierungsgesetz – FMStG) am beschlossen. Das Gesetz ist am in Kraft getreten (BGBl 2008 I S. 1982). Die EU-Kommission hat das staatliche Rettungspaket am genehmigt. Das FMStG soll das Vertrauen in das Finanzsystem wiederherstellen, den Inter-Banken-Geschäftsverkehr normalisieren und Liquiditätsengpässe überbrücken. Das Gesetz sieht Bundesbürgschaften i. H. von bis zu 400 Mrd. € vor; deren Übernahme gilt bis Ende 2009 und ist auf maximal 36 Monate befristet. Zusätzlich bietet der Bund den Banken bis zu 80 Mrd. € Kapitalhilfen an. Für die Rekapitalisierung gilt je Unternehmen eine Obergrenze von 10 Mrd. €, für etwaige Risikoübernahmen von 5 Mrd. €. Eine Durchführungsverordnung r...

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