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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 425/06

Gesetze: AO § 34, AO § 69, GmbHG § 35 Abs. 1, FGO § 96 Abs. 1 Satz 1

Zur Bedeutung von sog. Abdeckrechnungen bei der Haftung nach § 69 AO

Leitsatz

  1. In KiSt-Angelegenheiten ist der Finanzrechtsweg nicht eröffnet.

  2. Zu den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers nach § 69 AO.

  3. Der GmbH-Geschäftsführer verletzt die ihm auferlegten steuerlichen Pflichten durch das Unterlassen der Anmeldung und Abführung der entstandenen LSt-Abzugsbeträge entgegen § 41a Abs. 1 EStG.

  4. Verschleiert der GmbH-Geschäftsführer „sog. Schwarzlohnzahlungen” durch sog. Abdeckrechnungen, sind die Haftungsvoraussetzungen nach § 69 AO erfüllt.

  5. Zu der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen das FG tatsächliche und rechtliche Feststellungen in einem Strafurteil/Strafbefehl übernehmen darf.

Fundstelle(n):
AO-StB 2009 S. 41 Nr. 2
DStRE 2009 S. 308 Nr. 5
QAAAC-93647

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 17.04.2008 - 11 K 425/06

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