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NWB Nr. 43 vom Seite 3986

Auslandsrentner erhalten Steuerbescheide zentral

Die bundesweite Zuständigkeit für die Auslandsrentenbesteuerung wird ab dem vom Finanzamt Neubrandenburg übernommen. Diese Übertragung ist vorerst bis zum Veranlagungsjahr 2013 befristet. Eine Klärung der Zuständigkeit für die Auslandsrentenbesteuerung ist notwendig geworden, weil es für die im Ausland lebenden Rentner bislang noch kein zuständiges Finanzamt gab. Bund und Länder sind daraufhin übereingekommen, dass es am effektivsten ist, diese Zuständigkeit in einem einzigen Finanzamt zu bündeln. Etwa 1,4 Mio deutsche Rentner wohnen im Ausland. Mit zahlreichen Ländern gibt es Doppelbesteuerungsabkommen, in denen detailliert geregelt ist, welchem Staat für welche Einkunftsart die Besteuerung zusteht. So müssen beispielsweise die deutschen Rentner in Spanien nicht an den deutschen, sondern an den spanischen Staat Steuern zahlen. Aber immerhin in rund 575 000 Fällen steht Deutschland das Besteuerungsrecht zu. Für diese ist nun das Finanzamt Neubrandenburg zuständig.

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