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LG München 19.06.2008 7 O 16402/07, NWB 39/2008 S. 315

Urheberrecht | Elterliche Aufsichtspflicht bei Verbreitung von Internetseiten

Die elterlichen Belehrungs- und Prüfungspflichten gelten auch im Hinblick auf einen den Kindern zur Verfügung gestellten Internetzugang. Dies hat zur Folge, dass die Eltern dann neben ihren Kindern haften können, wenn diese mittels des Internets urheberrechtlich geschützte Werke Dritte widerrechtlich und schuldhaft öffentlich zugänglich machen und den Eltern nicht der Nachweis gelingt, dass sie entweder ihre Aufsichtspflicht erfüllt haben oder die Schädigung auch bei gehöriger Beaufsichtigung oder wiederholter Belehrung entstanden wäre. Dass der Zugang zum Internet für Eltern heutzutage nahezu kaum mehr zu kontrollieren sei, lässt das LG München I (Urteil v. - 7 O 16402/07) nicht als Argument gelten.

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