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BFH 08.05.2007 VI R 76/04, BBK 18/2008 S. 4808

Keine Lohnsteuerpauschalierung bei Aushilfskräften außerhalb der „Urproduktion”

Die Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40a Abs. 3 Satz 1 EStG mit einem Steuersatz von 5 % für Aushilfskräfte in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ist auf die sog. Urproduktion beschränkt. Beispiel: Zur Urproduktion zählt beim Spargelanbau das Stechen, Waschen und Sortieren, nicht aber das Schälen – dies dient der Direktvermarktung zu einem höheren Preis und ist eine Weiterverarbeitung (VRiFG Bernd Rätke, Berlin).

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