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AOK-BUNDESVERBAND, Rundschreiben v.

Zusammenarbeit der Einzugsstellen und Rentenversicherungsträger mit den Arbeitsämtern und den Hauptzollämtern bei Prüfungen gemäß § 107 SGB IV/§ 304 SGB III – Gemeinsame Verlautbarung für die Zeit ab 1.1.2002 –

Auf der Grundlage der Verlautbarung der Spitzenverbände der Kranken- und Rentenversicherungsträger, der Bundesanstalt für Arbeit und des wurden Feststellungen über Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung der Meldepflichten nach §§ 28a, 102 bis 104 SGB IV und der Beitragsabführung zur Sozialversicherung an die zuständigen Einzugsstellen zur abschließenden Überprüfung abgegeben. War ein Rentenversicherungsträger für die Beitragsüberwachung zuständig (§ 28p Abs. 1 Satz 5 und Abs. 2 SGB IV i.d.F. bis ), wurden die Feststellungen von der Einzugsstelle an diesen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.

Im Hinblick auf die Änderung des Betriebsprüfrechts durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuchs (3. SGBÄndG) vom (BGBl. I S. 890) seit haben sich die Spitzenverbände der Kranken- und Rentenversicherungsträger, die Bundesanstalt für Arbeit und das Bundesministerium der Finanzen mit der Frage beschäftigt, ob und ggf. welche Folgeänderungen in der Zusammenarbeit zwischen den Einzugsstellen und den Rentenversicherungsträgern einerseits sowie den Arbeitsämtern und Hauptzollämtern andererseits für die Zeit ab erforderlich sind. Dabei ging es im W...

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