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BBEV Nr. 17 vom

Darlehensgewährung an das Kind – Zurechnung der Kapitalerträge bei den Eltern

Dr. Jürgen Heidenreich

Übertragen Eltern eigenes Kapitalvermögen in Form eines Darlehens auf ihre Kinder, können die Kapitalerträge dennoch den Eltern zuzurechnen sein. Dies hat das FG Düsseldorf mit entschieden. Die dagegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde hat der BFH mit wegen grober Formmängel als unzulässig zurückgewiesen.

I. Sachverhalt

Der Vater überließ seinem minderjährigen Sohn 400.000 DM als Darlehen; ein Ergänzungspfleger oder das Vormundschaftsgericht wurden nicht eingeschaltet. Das Darlehen war durch den Vater jederzeit kündbar, zinslos und ohne eine bestimmte Laufzeit. Ordnungsgemäß versteuerte der Sohn die Erträge aus den Kapitalanlagen, die er mit dem überlassenen Geld tätigte. Das FA rechnete die Erträge jedoch wieder dem Vater zu.

Der Vater führte eine Vielzahl von Gegenargumenten an:

  • Das Geld sei zivilrechtlich übertragen worden, daran ändere auch das Fehlen eines Ergänzungspflegers bzw. des Vormundschaftsgerichts nichts.

  • Die Anlageentscheidungen des minderjährigen Sohns habe nicht er (der Vater), sondern die getrennt lebende Mutter getätigt.

  • Das Ban...

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