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BFH 17.04.2008 III R 9/07, StuB 15/2008 S. 612

ABM-Beschäftigte erhöhen die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer

Personen, die im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach dem Arbeitsförderungsgesetz in einem Betrieb tätig werden, sind Arbeitnehmer im Sinne des Investitionszulagenrechts und deshalb mit einzubeziehen, soweit es für die erhöhte Investitionszulage auf die Zahl der in einem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer ankommt (Bezug: § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 InvZulG 1996).

Praxishinweise: Der Begriff des Arbeitnehmers wird im InvZulG selbst nicht definiert. Deshalb ist – wie sich auch aus der Gesetzesbegründung ergibt – der Begriff nach den Grundsätzen für die Einkommensbesteuerung auszulegen. Sind danach die Voraussetzungen des § 1 LStDV erfüllt, ist von einem Arbeitnehmer auszugehen. ABM-Kräfte erfüllen die Tatbestandsmerkmale des § 1 LStDV, und die tatsächlichen und arbeitsrechtlichen Besonderheiten bei diesen Beschäftigten führen zu...

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