BO § 77

Drittes Buch: Überwachung der Herstellung und Reinigung von Branntwein

2. Abschnitt: Sicherungsmaßnahmen in den Verschlussbrennereien

2. Anforderungen, die allgemein an Geräte, Gefäße und Rohre zu stellen sind

a) Beschaffenheit

§ 77

Alle Rohre (§ 74 Abs. 2) müssen eine ihrem Zweck entsprechende lichte Weite haben.

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YAAAC-85660