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Arbeitshilfe Oktober 2015

AfA-Tabelle Nr. 92 - Gastgewerbe

a) Auf die allgemeinen Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen wird hingewiesen.

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

Anmerkung zu Tz. 6: Für Werke anerkannter Meister sind Absetzungen für Abnutzung nicht zulässig.

c) Tabellenabschluss

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1986 angeschafft oder hergestellt worden sind.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Lfd. Nr.
Anlagegüter
Nutzungsdauer (ND) i. J.
Linearer AfA-Satz v. H.
1
Ausschanksäulen
5
2
Barschränke
5
3
Bartheken
5
4
Bettgestelle aus Holz oder Metall
10
5
Bieraufzüge
10
6
Bilder
6.1
hochwertige Gemälde (ab 2 500,- Euro Anschaffungskosten)
20
6.2
hochwertige Grafik, Aquarelle, Zeichnungen (ab 1 000,- Euro Anschaffungskosten)
20
6.3
sonstige Gemälde
10
6.4
sonstige (Druck-)Grafik
5
7
Brat- und Backöfen
5
8
Bühnenvorhänge
8
9
Vitrinen
8
10
Elektro-Kleingeräte
3
11
Lastenfahrstühle
10
12
Fernsehgeräte (in Fremdenzimmern)
3
13
Fettabscheider
10
14
Fitnessgeräte
5
15
Garderoben
10
16
Geschirrspülmaschinen
5
17
Herde
5
18
Hühnerbratroste (elektrisch, mit Gas oder Kohle)
5
19
Infrarotheizungen (bewegl.)
5
20
Kaffeemaschinen (elektr.)
5
21
Kaffeemühlen (elektr.)
5
22
Kassen (mechan. u. elektron.)
5
23
Kegelbahnen
8
24
Kippbratpfannen
5
25
Kochkessel
7
26
Küchenspülbecken (falls Betriebsvorrichtung)
10
27
Kühlanlagen (elektr...

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