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Arbeitshilfe Oktober 2015

AfA-Tabelle Nr. 100 - Steinkohlenbergbau

a) Allgemeine Vorbemerkungen

Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

Die Verwendung der Anlagegüter in dreischichtiger Tätigkeit (Doppelschicht plus Reparaturschicht) ist branchenüblich und daher bei der Angabe der Nutzungsdauer berücksichtigt. Die Absetzungen für Abnutzung für die unter Tz. 1.1 und 1.2 genannten Wirtschaftsgüter können – wie bei den Schächten – auch in Abhängigkeit von dem nach den Bergbaubetriebsplänen vorgesehenen Abbau („Tonnenformel”) vorgenommen werden.

c) Tabellenabschluß

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1994 angeschafft oder hergestellt worden sind.


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Lfd. Nr.
Anlagegüter
Nutzungsdauer (ND) i. J.
Linearer AfA-Satz v. H.
1
Grubenbetrieb unter Tage
1.1
Grubenbaue
33
3
1.2
Längenabhängige Wirtschaftsgüter (insbesondere Gestänge, Schienen, Bandanlagen, Kabel- und Rohrleitungsnetze)
33
3
1.3
Füllorteinrichtungen an Tagesschächten
1.3.1
Schachtstuhl
12
8
1.3.2
Maschinelle Füllorte...

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