Günter Maus

ABC der Rückstellungen

1. Aufl. 2008

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55821-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-57721-5

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ABC der Rückstellungen (1. Auflage)

Patentverletzung

I. Rückstellung in der Handelsbilanz

Begeht ein Unternehmen eine Patent-, Urheberrechtsverletzung oder verletzt es ähnliche Schutzrechte, muss in der Handelsbilanz eine Verbindlichkeitsrückstellung ausgewiesen werden, wenn der Rechtsinhaber bereits Ansprüche geltend gemacht hat oder wenn ernsthaft mit einer Inanspruchnahme zu rechnen ist. Darüber hinaus kann eine Pauschalrückstellung für mögliche, aber noch nicht bekannt gewordene Patentverletzungen gebildet werden (= Rückstellung für vom Unternehmer selbst noch nicht erkannte Verletzungen von Schutzrechten).

Die Rückstellung umfasst die Ansprüche des Patentinhabers (Entschädigung) zuzüglich der voraussichtlich anfallenden Rechts- und Gutachterkosten. Basis für die Berechnung sind die zu § 139 Abs. 2 Satz 1 PatG anerkannten Schadensberechnungsarten.


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Höhe der Rückstellung
Entschädigung für den
entgangenen Gewinn
angemessene Lizenzgebühr
Herausgabe des vom
Rechtsverletzer durch die
Patentverletzung erzielten
Gewinns
+ voraussichtlich anfallende Rechts- und Gutachterkosten (→ Prozesskosten)

Die Rückstellung ist so lange nicht aufzulösen, wie mit einer Inanspruchnahme zu rec...