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FG Münster 29.04.2008 6 K 2405/07 E,U , NWB direkt 30/2008 S. 5

Private Nutzung bei betrieblichem Kfz

Die Nutzungswertbesteuerung nach der 1-%-Regel und gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ist für jedes zum Betriebsvermögen eines Unternehmers gehörende Kfz gesondert anzuwenden. Auf eine eventuelle private Mitbenutzung des betrieblichen Kfz durch Personen, die zur Privatsphäre des Unternehmers gehören, kommt es bei der Anwendung von § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG nicht an (entgegen , BStBl 2002 I S. 148, Rn. 9: bei Glaubhaftmachung der Nutzung mehrerer Kfz nur durch den Unternehmer, lediglich Anwendung der 1%-Regelung auf das Kfz mit dem höchsten Bruttolistenpreis). Ein Rechtsanspruch, nach Maßgabe einer allgemeinen Verwaltungsanweisung besteuert zu werden, besteht nur dann, wenn die konkrete Billigkeitsregelung mit dem Gesetz in Einklang steht.

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