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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 18 K 375/06 E EFG 2008 S. 1199 Nr. 15

Gesetze: EStG § 9EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9EStG § 20EStG § 22GG Art. 7 Abs. 4 Landesverfassung NW Art. 30 Abs. 1

Abzugsfähigkeit von Studiengebühren für eine wissenschaftliche Hochschule in privater Trägerschaft als Sonderausgaben

Leitsatz

  1. Studiengebühren der wissenschaftlichen Hochschule für Unternehmensführung (WHU) sind nicht gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG anteilig als Sonderausgaben abzugsfähig, da der Hochschule keine Genehmigung als Ersatzschule durch die Kultusbehörden des Landes NRW erteilt worden ist. Die staatliche Anerkennung als Hochschule in freier Trägerschaft reicht nicht aus.

  2. An der Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung im Jahr 1992 bestehen keine Zweifel.

  3. Im Jahr 1992 entrichtete Beiträge zur freiwilligen Rentenversicherung sind nicht als vorweggenommene Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften steuermindernd zu berücksichtigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 1199 Nr. 15
XAAAC-84324

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 11.04.2008 - 18 K 375/06 E

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