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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 V 2721/07

Haftungsschuld des Insolvenzschuldners als Masseverbindlichkeit?

Leitsatz

Ist der Insolvenzschuldner im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund eines entgeltlichen Anstellungsvertrages Geschäftsführer einer GmbH und führt er die von der GmbH geschuldete Lohnsteuer nicht ab, so wird dadurch keine Masseverbindlichkeit begründet. Wenn der Insolvenzverwalter es dies nicht verhindert, führt dies nicht zum Entstehen einer sonstigen Masseverbindlichkeit gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Die Arbeitskraft des Insolvenzschuldners gehört nicht zur Insolvenzmasse.

Fundstelle(n):
IAAAC-83801

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 20.02.2007 - 5 V 2721/07

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