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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 2482/05 EFG 2008 S. 1411 Nr. 17

Gesetze: §§ 1, 3 Abs. 1 Satz 3, 8 und 13 StraBEG

Voraussetzungen einer wirksamen strafbefreienden Erklärung

Leitsatz

Eine den Anforderungen des StraBEG genügende und damit wirksame strafbefreiende Erklärung liegt nur dann vor, wenn der zu Grunde liegende Lebenssachverhalt so spezifiziert wird, dass beurteilt werden kann, ob ein Fall des § 1 Abs. 2 Nr. 1 StraBEG vorliegt - bei dem zur pauschalen Abgeltung aller Abzüge lediglich 60 % der Einnahmen in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind - oder ob ein Fall des § 1 Abs. 2 Nr. 2 StraBEG vorliegt - bei dem 100 % der (fingierten) Ausgaben zu berücksichtigen sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 1416 Nr. 22
EFG 2008 S. 1411 Nr. 17
VAAAC-83798

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 30.05.2008 - 5 K 2482/05

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