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BFH 29.04.2008 VIII R 28/07, NWB direkt 28/2008 S. 6

Keine Anrechnung der Kapitalertragsteuer ohne Kapitalertragsteuerbescheinigung

War der Steuerpflichtige nicht im Besitz einer Kapitalertragsteuerbescheinigung nach § 45a Abs. 2 EStG, konnte eine Anrechnung der – eventuell – einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer auch bereits nach der im Streitjahr 1993 geltenden Fassung des § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG nicht stattfinden. Ist dem Steuerpflichtigen bewusst, dass er ohne Kapitalertragsteuerbescheinigung eine Anrechnung der Kapitalertragsteuer nicht herbeiführen kann, und gibt er deshalb Kapitaleinkünfte in seiner Steuererklärung in dem Bewusstsein nicht an, bei wahrheitsgemäßer Erklärung die Kapitalerträge wegen der fehlenden Anrechnungsmöglichkeit gewissermaßen ein „zweites Mal” versteuern zu müssen, kann in diesem Verhalten eine Steuerhinterziehung zu erblicken sein. Erfasst die gerügte Gehörsverletzung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens, sondern...

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