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BFH 03.04.2008 IV R 54/04, BBK 13/2008 S. 4791

Gewerbesteuerpflicht des Gewinns aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen II

Der Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen II gehört zum Gewerbeertrag der Personengesellschaft. Der BFH erweitert mit seinem Urteil vom seine bisherige Rechtsprechung zur Gewerbesteuerpflicht des Gewinns aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen I auf die Veräußerungen von Sonderbetriebsvermögen II (offen gelassen noch im , BStBl 1981 II S. 220, NWB XAAAA-91591).

Zum Sonderbetriebsvermögen II gehören die Wirtschaftsgüter, die der Beteiligung des Gesellschafters an der Personengesellschaft dienen, z. B. eine Beteiligung an einer GmbH, die alleiniger Kunde der Personengesellschaft ist. Veräußert der Gesellschafter seine Beteiligung an der GmbH (Sonderbetriebsvermögen II), führt dies auf der Ebene der Personengesellschaft zur Gewerbe...

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