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FG München Urteil v. - 13 K 2449/05

Gesetze: EStG § 17 Abs. 4GmbHG § 60 Abs. 1 Nr. 4GmbHG § 64InsO § 19 Abs. 2FGG § 141aKO§ 207 GmbHG a.F. § 63

Im Konkursverfahren (Insolvenzverfahren) über das Vermögen einer GmbH erst mit Abschluss des Konkursverfahrens regelmäßige Realisierung von Auflösungsverlust

Leitsatz

1. Ausnahmsweise kann der Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsverlustes schon vor der Liquidation durch Konkurs (Insolvenz) liegen, wenn mit einer wesentlichen Änderung des bereits feststehenden Verlustes wegen Vermögenslosigkeit der GmbH nicht mehr zu rechnen sei.

2. Vermögenslosigkeit in diesem Sinne liegt dann vor, wenn die GmbH über kein oder nur noch über ein geringfügiges Aktivvermögen verfügt.

3. Keine Vermögenslosigkeit in diesem Sinne ist die Überschuldung einer Kapitalgesellschaft.

Tatbestand

Fundstelle(n):
GAAAC-81622

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG München, Urteil v. 19.02.2008 - 13 K 2449/05

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