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NWB direkt Nr. 24 vom Seite 6

Gewinnermittlung bei Betriebsveräußerung

Steuerliche Rückstellungsverbote bei Übergang der Verpflichtung unbeachtlich

Andrew Miles

Seit eh und je gilt die Übernahme von Verbindlichkeiten beim Unternehmensübergang als Teil des Kaufpreises. Dies gilt sowohl bei Verbindlichkeiten im Betriebsvermögen wie auch bei der Übernahme rein privater Verpflichtungen. Im letzteren Fall erhöht sich der nach § 16 EStG zu versteuernde Veräußerungsgewinn entsprechend. Bislang mangelte es an einem einschlägigen höchstrichterlichen Urteil zur Berücksichtung übergangener betrieblicher Verpflichtungen, die aber in der Steuerbilanz nicht erfasst werden durften. Nun hatte der BFH mit Gelegenheit, diese Lücke zu schließen.

Rückstellungen nicht berücksichtigt

Ein Unternehmer veräußerte einen Geschäftsbetrieb samt allen dazugehörigen Rechten und Pflichten zum Buchwert in der Handelsbilanz zuzüglich eines Sockelbetrags für die nicht näher bestimmten stillen Reserven. Dabei hatte er in der Handelsbilanz zwei Rückstellungen – für Jubiläumszahlungen sowie für ungewisse Schulden – berücksichtigt, die sich steuerlich nicht auswirken durften und in der Steuerbilanz nicht enthalten waren. Für den Unternehmer ergab sich aus der Veräußerung ein steuerlicher Verlust in Höhe der beiden R...

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