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StuB Nr. 9 vom Seite 326

1 %-Regelung unter Berücksichtigung der Kostendeckelung verfassungsgemäß

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Das FG Köln hat mit (dem nachträglich veröffentlichten) NWB BAAAC-68461 (EFG 2008 S. 552, rkr.) entschieden, dass die Ermittlung der privaten Kfz-Nutzung nach Maßgabe der 1 %-Regelung auch für Gebrauchtfahrzeuge nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Dies gilt, obwohl die 1 %-Regelung – wie auch das FG Köln anerkennt – bei bereits abgeschriebenen Fahrzeugen jedenfalls in den Fällen zu einer unzutreffenden Besteuerung führt, in denen die Gesamtaufwendungen nur geringfügig höher sind als der 1 %-Wert.

Praxishinweis

Die Finanzverwaltung hat sich gegen den Ansatz eines Nutzungswerts oberhalb der tatsächlichen Gesamtkosten für ein Dienstfahrzeug ausgesprochen ( BStBl I S. 654, Tz. I.9). Die Pauschalwerte sind der Höhe nach auf die tatsächlichen Gesamtkosten eines Fahrzeugs während des Überlassenszeitraums bzw. des Kalenderjahres begrenzt. Der NWB DAAAC-52560 (BFH/NV 2007 S. 1839) diese sog. Kostendeckelungsmethode als Billigkeitsregelung (gem. § 163 AO ) für zulässig erachtet und damit die 1 %-Regelung als verfassungsgemäß angesehen.

Für den Arbeitgeber lässt sich im Laufe de...

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