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StBMag Nr. 5 vom Seite 46

Das Letzte: Ganz einfache Abgeltungsregeln

Karl Eugen Herzog

Hungrig starrte StB Floss auf die 15 Schokoladenhasen noch von Ostern 2007, die Gummikringel von 2006 (geschätztes Einnahmenjahr), auf Brausestäbchen, Pralinees, Weihnachtsmänner – kurz: ein Riesen-Süßwarenkapital lag direkt vor ihm. Leider gehörte es seiner kleinen Tochter. StB Floss gehörten 15 Karotten, zwei Stangen Lauch und eine Packung Kaffeebohnen. Floss seufzte. Das süße Kapital musste dringend auf ein sozial verträgliches Maß reduziert werden – und zwar nach einem so einfachen Prinzip, dass es schon die Kleinsten verstehen konnten. „So einfach wie die Abgeltungssteuer„, murmelte Floss, da kam auch schon die Tochter in die Küche geschossen: „Vergeltungssteuer, was’n das?„ Floss ergriff die Chance: „Die Abgeltungssteuer oder ,Süße Steuer‘ sieht vor, dass alle, die Süßkram einnehmen, ein Viertel davon an die Allgemeinheit – also Mama und mich – abgeben müssen.„ – „Ach„, rief die Tochter, „in echt? Ab wann?„ Floss, in einem Anflug von Kühnheit und in rascher Einschätzung der vor ihm ausgebreiteten ökonomischen Realitäten, sprach: „Das wurde gerade für fünf Jahre rückwirkend eingeführt. Gilt also schon seit deiner Geburt. Höchste Zeit aufzu...