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KSR Nr. 5 vom Seite 11

Eigenheimzulage für Wohnungen im EU-Ausland

BMF beugt sich der Rechtsprechung des EuGH

Bernhard Paus

Nach einer Entscheidung des ) verstößt es gegen EU-Recht, dass die Eigenheimzulage nur für Wohnungen im Inland gewährt wurde bzw., in Altfällen, gewährt wird. Das Recht auf Freizügigkeit und die Niederlassungsfreiheit würde nach Ansicht des EuGH beschränkt. Das BMF nimmt zu einigen Rechtsfragen Stellung, die diese Entscheidung aufwirft.

Form der unbeschränkten Steuerpflicht

Das BMF begrenzt die Begünstigung von Wohnungen im Ausland auf Bürger, die nach einer – offenbar abschließend gemeinten – Aufzählung von Sonderregelungen als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig zu behandeln sind:

  • Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht i. S. des § 1 Abs. 2 EStG (bestimmte Auslandsbeamte und die zu ihrem Haushalt gehörenden Angehörigen),

  • natürliche Personen, die sich wegen weit überwiegend inländischer Einkünfte nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandeln lassen,

  • bestimmte Bedienstete der EU, die steuerliche Privilegien genießen.

Ausgeschlossen sind damit (durch Nichtnennung) die Steuerpflichtigen, die wegen eines inländischen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig sind. Offenbar vertritt das BMF die Auffassung, dass bei diesen Pers...

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