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FG Brandenburg 14.11.2007 12 K 12103/07, NWB direkt 18/2008 S. 3

Keine Verwirkung des Steueranspruchs durch Auskunft von nicht zeichnungsberechtigten Bearbeiter des Finanzamts

Ein Steueranspruch wird weder alleine dadurch verwirkt, dass die Finanzbehörde lange untätig geblieben ist, noch durch eine langjährige Gewährung der Aussetzung der Vollziehung. Der Tatbestand der Verwirkung setzt neben einem sog. Zeitmoment vielmehr auch das sog. Umstandsmoment voraus, also ein bestimmtes Verhalten des Berechtigten, aus dem der Verpflichtete bei objektiver Beurteilung darauf vertrauen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden. Zudem muss der Steuerpflichtige im Vertrauen auf das Verhalten der Behörde Maßnahmen ergriffen oder unterlassen haben, die er nicht ergriffen oder unterlassen hätte, wenn er mit der Geltendmachung der Steuer gerechnet hätte. Auch wenn nach der Einlegung von Einsprüchen gegen geänderte Steuerbescheide für zwei Steuerjahre ein Sachbearbeiter d...

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