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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 11 K 679/05 E

Gesetze: EStG 1997 § 4 Abs. 1, EStG 1997 § 4 Abs. 3 Satz 3, EStG 1997 § 4 Abs. 3 Satz 5, EStG 1997 § 16 Abs. 2, EStG 1997 § 16 Abs. 4, EStG 1997 § 18 Abs. 3

Betriebsaufgabe bei freiberuflicher Erfindertätigkeit

Leitsatz

  1. Bei der Ermittlung des Gewinns aus der Aufgabe einer freiberuflichen Erfindertätigkeit ist der Buchwert eines eingelegten, aber irrtümlich dem Privatvermögen zugeordneten Patents nicht um die in der Überschussrechnung versehentlich unterlassenen AfA-Beträge zu kürzen.

  2. Die zutreffende Ermittlung des Totalgewinns anlässlich der Veräußerung oder der Entnahme eines Wirtschaftsgutes hat bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG Vorrang vor dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EAAAC-76197

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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 20.12.2007 - 11 K 679/05 E

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