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BMF 04.02.2008 IV C 3 -InvZ 1015/07/0002, NWB direkt 16/2008 S. 6

Gewährung von Investitionszulage nach dem InvZulG 2007 – Klassifikation der Wirtschaftszweige

Das Statistische Bundesamt hat zum eine neue Klassifikation der Wirtschaftszweige herausgegeben. Das vorliegende BMF-Schreiben regelt die Anwendung der neuen Klassifikation im InvZulG 2007. Eine Umgruppierung des Betriebs zu einem nicht begünstigten Wirtschaftszweig aufgrund neuer statistischer Verzeichnisse darf sich aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht auf bereits getroffene Investitionsentscheidungen auswirken. Daher wird für die Beurteilung der Betriebe nach dem InvZulG 2007 die Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) erst für solche Erstinvestitionsvorhaben Anwendung finden, mit denen der Investor nach dem beginnt. Gehört ein Betrieb nach der WZ 2008 erstmals zu einem begünstigten Wirtschaftszweig, ist diese Einordnung nach der WZ 2008 bereits für solche Investitionen vorzunehmen, die nach d...

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