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NWB direkt Nr. 9 vom Seite 8

Keine Begrenzung der Eigenheimzulage auf inländische Objekte

EuGH entscheidet über Vertragsverletzungsverfahren

Martin Hilbertz

Nachdem die Förderung bereits seit über zwei Jahren abgeschafft ist, äußerte sich nunmehr der EuGH in seiner Entscheidung v. - Rs. C-152/05 zum Anwendungsbereich der Eigenheimzulage. Demnach hat Deutschland insoweit gegen den EG-Vertrag verstoßen, als das EigZulG die Gewährung der Förderung an unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige für in einem anderen Mitgliedsstaat belegene Wohnungen ausgeschlossen hat.

Hintergrund

Mit dem „Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage” vom wurde die Eigenheimzulage für Neufälle ab dem abgeschafft. Bis dahin knüpfte § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG die Gewährung der Förderung an die Voraussetzung, dass die zu eigenen Wohnzwecken hergestellte oder angeschaffte Wohnung im Inland belegen ist. Wegen dieser Beschränkung auf Inlandswohnungen teilte die Kommission der EG bereits in ihrem Mahnschreiben v. ihre Bedenken bezüglich der Vereinbarkeit des EigZulG mit dem Gemeinschaftsrecht mit. Die Bedenken wurden von der Bundesregierung nicht geteilt. Der Anwendungsbereich wurde daher nicht geändert.

Vertragsverletzungsverfahren

Die EG-Kommission reichte schließlich am eine Klage gegen Deutschland ein. Nach der Klageschrift sollte festgestellt werden, dass § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG ...

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